Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es kann passieren, dass eine sehr große Menge an Futtermitteln mit einem Kontaminanten verunreinigt ist, für den es ein Entgiftungsverfahren gibt, das von der EFSA jedoch noch nicht bewertet worden ist. Damit eine solch große Menge an Futtermitteln nicht unnötigerweise vernichtet werden muss, kann es in derartigen Ausnahmesituationen angebracht sein, die EFSA darum zu ersuchen, das Entgiftungsverfahren kurzfristig, z. B. innerhalb von 10 Arbeitstagen, zu bewerten. Fällt diese Bewertung positiv aus, so kann die zuständige Behörde die Entgiftung des betreffenden kontaminierten Futtermittels innerhalb eines festgelegten Zeitraums genehmigen. Für eine unbefristete Anwendung des Entgiftungsverfahrens ist jedoch eine vollständige, positive Risikobewertung des Entgiftungsverfahrens erforderlich.
Falls dringend eine große Menge an Futtermitteln mithilfe eines Entgiftungsverfahrens dekontaminiert werden muss, das noch nicht von der EFSA bewertet wurde,…
Entgiftungen von Futtermitteln finden bereits jetzt statt. Da ab dem Zeitpunkt, ab dem die vorliegende Verordnung gilt, nur noch Entgiftungsverfahren angewandt…
Die Kriterien für die Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren sollen gewährleisten, dass das entgiftete Futtermittel keine Gefahr für die Tiergesundheit, die…
Wenn Futtermittelunternehmer bereits vor Beginn der Anwendung dieser Verordnung ein Entgiftungsverfahren angewandt haben, das die EFSA vor Beginn der Anwendung…
Ein Entgiftungsverfahren darf nur angewandt werden, wenn — das Verfahren ausschließlich der Entgiftung von Futtermitteln dient, deren Nichtübereinstimmung mit…
Die in Absatz 1 genannte zuständige Behörde kann vom Futtermittelunternehmer ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen anfordern, um über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.