Erwägungsgrund 8 32015R0786
Es kann passieren, dass eine sehr große Menge an Futtermitteln mit einem Kontaminanten verunreinigt ist, für den es ein Entgiftungsverfahren gibt, das von der EFSA jedoch noch nicht bewertet worden ist. Damit eine solch große Menge an Futtermitteln nicht unnötigerweise vernichtet werden muss, kann es in derartigen Ausnahmesituationen angebracht sein, die EFSA darum zu ersuchen, das Entgiftungsverfahren kurzfristig, z. B. innerhalb von 10 Arbeitstagen, zu bewerten. Fällt diese Bewertung positiv aus, so kann die zuständige Behörde die Entgiftung des betreffenden kontaminierten Futtermittels innerhalb eines festgelegten Zeitraums genehmigen. Für eine unbefristete Anwendung des Entgiftungsverfahrens ist jedoch eine vollständige, positive Risikobewertung des Entgiftungsverfahrens erforderlich.