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Seit dem 4. April 2013 wurden diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse jedoch in die Position 2707 eingereiht, so dass für sie keine Zollbefreiung mehr galt.
Bestimmte Öle und ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen (im…
Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wurde für diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse durch die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates eine vorübergehende Aussetzung…
Für bestimmte unter den KN-Code 2710 99 00 eingereihte Ölabfälle, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, gilt diese Befreiung gegenwärtig nicht.
Für die in Anhang IV aufgeführten Zwischenprodukte gilt ab 1. Januar 2007 keine Zollfreiheit mehr.
Die autonomen Zollsätze für Schweröle und ähnliche Erzeugnisse des KN-Codes 2707 99 99 , die zur Verwendung als Raffinerieeinsatzmaterial und zur Bearbeitung in…
Um die Vorteile der vorrübergehenden Aussetzung von autonomen Zollsätzen in Bezug auf diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse des KN-Codes 2707 99 99…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.