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Bestimmte Öle und ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen (im Folgenden „Schweröle und ähnliche Erzeugnisse“), wurden bis zum 3. April 2013 ebenfalls in die Position 2710 eingereiht und waren daher für eine unbestimmte Dauer von Zöllen befreit.
nachweislich versteuerte Waren der Unterpositionen 2710 12 21, 2710 12 25, 2710 19 29 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten…
Waren der Unterpositionen 2710 12 bis 2710 19 68 und der Unterpositionen 2710 20 bis 2710 20 39 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90 der…
Seit dem 4. April 2013 wurden diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse jedoch in die Position 2707 eingereiht, so dass für sie keine Zollbefreiung mehr galt.
In Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates werden autonome Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (im…
Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wurde für diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse durch die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates eine vorübergehende Aussetzung…
Der Kraftstoff, der sich in den gewöhnlichen Kraftstoffbehältern der vorübergehend eingeführten Beförderungsmittel befindet, und die Schmieröle für den normalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.