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Für Erzeugnisse, die vor dem 14. Januar 2017 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf die Wirkstoffe Dodin, Glufosinat und Tritosulfuron sowie den Metaboliten AMTT in und auf allen Erzeugnissen weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung. Für Erzeugnisse, die vor dem 14. Januar 2017 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf den Wirkstoff Diquat in und auf allen Erzeugnissen außer Gerste, Mais und Weizen weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung.
Für Erzeugnisse, die vor dem 17. Januar 2018 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf den Wirkstoff Dimethoat in und auf allen Erzeugnissen außer Melonen…
Für Erzeugnisse, die bis zum 11. Februar 2016 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf die Wirkstoffe Amidosulfuron, Fenhexamid, Kresoxim-methyl und…
Für Erzeugnisse, die vor dem 3. November 2017 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf die Wirkstoffe Bitertanol und Chlormequat in und auf allen Erzeugnissen…
Für Erzeugnisse, die vor dem 27. Oktober 2017 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf die Wirkstoffe Fenpyroximat, Triadimenol und Triadimefon in und auf allen…
Für Erzeugnisse, die vor dem 23. August 2017 hergestellt wurden, gilt im Hinblick auf die Wirkstoffe Carbetamid, Cinidonethyl und Triflusulfuron in und auf…
Für Erzeugnisse, die vor dem 16. August 2016 rechtmäßig hergestellt wurden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 im Hinblick auf die in der nachstehenden Liste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.