Erwägungsgrund 14 BMR
Zentralbanken entsprechen bereits Grundsätzen, Standards und Verfahren, die sicherstellen, dass sie ihre Tätigkeiten mit Integrität und in unabhängiger Weise ausüben. Darum ist es nicht notwendig, dass Zentralbanken dieser Verordnung unterliegen. Wenn Zentralbanken Referenzwerte bereitstellen, insbesondere wenn diese Referenzwerte für Transaktionszwecke bestimmt sind, sind sie dafür verantwortlich, dass geeignete interne Verfahren eingerichtet werden, um für die Genauigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit dieser Referenzwerte insbesondere hinsichtlich der Transparenz bei der Unternehmensführung und den Berechnungsmethoden zu sorgen.