Erwägungsgrund 15 BMR
Außerdem sollten Behörden, einschließlich nationaler statistischer Ämter, nicht dieser Verordnung unterliegen, wenn sie Daten zu Referenzwerten beitragen, Referenzwerte bereitstellen oder Kontrolle über die Bereitstellung von Referenzwerten für die staatliche Politik, einschließlich Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Konjunktur und Inflation, ausüben.