Art. 1 Nr. 3 32019R2089VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
In Titel III wird folgendes Kapitel eingefügt: „KAPITEL 3a EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel sowie Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte…
Erwägungsgrund 14 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte sind besondere Referenzwertkategorien, die sich über die Vorschriften…
Art. 3 Abs. 1 Nr. 23a BMRBegriffsbestimmungen
„EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel“ einen Referenzwert, der als EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel bezeichnet wird und folgende…
Art. 29 Abs. 1 Buchst. b BMRVerwendung von kritischen Referenzwerten, signifikanten Referenzwerten, Rohstoff-Referenzwerten, die Anhang II unterliegen, EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
die Verfügbarkeit alternativer Referenzwerte;
Art. 36 Abs. 1 Buchst. i BMRRegister der Administratoren und Referenzwerte
die Liste der EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und der Paris-abgestimmten EU-Referenzwerte einschließlich, sofern verfügbar, ihrer ISIN, die in…