Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Referenzwerten, die für die Preisbildung eines börsennotierten Finanzinstruments verwendet werden. Die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält bestimmte Anforderungen für Referenzwerte, die von Emittenten verwendet werden. Die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält bestimmte Anforderungen für die Verwendung von Referenzwerten durch Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen, die die Manipulation von Referenzwerten, die für Energiegroßhandelsprodukte verwendet werden, untersagen. Allerdings decken diese Rechtsakte nur bestimmte Aspekte bestimmter Referenzwerte ab, und sie behandeln weder alle Schwachstellen bei der Bereitstellung aller Referenzwerte, noch decken sie alle Verwendungsarten finanzieller Referenzwerte in der Finanzwirtschaft ab.
In der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute,…
Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer-…
Nach Unionsrecht, nämlich Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 86/635/EWG des Rates, Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 91/674/EWG des Rates, Artikel 4 Absatz 4 der…
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG…
Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte…
In den Bereichen organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte und Wohlverhalten sollten Regeln und Terminologie so weit wie möglich an die Standards…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.