§ 22 Abs. 6 Nr. 6 TierZGTierzuchtgesetz
die Prüfung, ob die zuständigen Behörden, die gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/1012 Zuchtprogramme durchführen, die Bestimmungen dieses Artikels…
Erwägungsgrund 60 32016R1012Es ist notwendig, Regelungen zu amtlichen Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften der vorliegenden Verordnung und zu anderen amtlichen Tätigkeiten der…
Art. 34 Abs. 1 32010L0063Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die zuständigen Behörden bei allen Züchtern, Lieferanten und Verwendern, einschließlich ihrer Einrichtungen, regelmäßige…
Art. 8 Abs. 4 Buchst. a 32016R1012Genehmigung der Zuchtprogramme von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
die Zuchtverbände und Zuchtunternehmen gegenüber der zuständigen Behörde weiterhin dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen gemäß Anhang I Teil 2 und…
Erwägungsgrund 61 32016R1012Die zuständigen Behörden sollten amtliche Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung und der Anforderungen gemäß dem genehmigten…