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Die zuständigen Behörden sollten amtliche Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung und der Anforderungen gemäß dem genehmigten Zuchtprogramm zu überprüfen. Diese Kontrollen können die Begutachtung der für die Leistungsprüfung verwendeten Ausrüstung oder die Überprüfung der Verfahren zur Erhebung von Tierzucht- und Abstammungsdaten oder die Untersuchung der Unterlagen oder Systemen für die Speicherung und Verarbeitung von derartigen über Zuchttiere erhobenen Daten beinhalten. Diese Untersuchung könnte Qualitätskontrollen oder Kontrollsysteme berücksichtigen, die die Richtigkeit der gespeicherten Daten sicherstellen, wie etwa Abstammungskontrollen zur Überprüfung der Abstammung eines Tieres. Die zuständigen Behörden können amtliche Kontrollen vor Ort und in den Büros und an der Ausrüstung der Züchter, Zuchtverbände oder Zuchtunternehmen sowie an Zuchttieren oder Zuchtmaterial, das von diesen Zuchttieren gewonnen wurde, die Gegenstand des Zuchtprogramms sind, durchführen.
in der Lage sein, die notwendigen Kontrollen für die Erfassung der Abstammungsdaten der reinrassigen Zuchttiere durchzuführen, die Gegenstand des Zuchtprogramms…
Abweichend von diesem Kapitel ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um zu prüfen, ob die zuständigen Behörden, die gemäß Artikel 38…
Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen immer auf dieselbe Weise durch, unabhängig davon, ob die Zuchttiere oder deren Zuchtmaterial
Zu den amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a, c, d und e gehören amtliche Kontrollen, die…
Es ist notwendig, Regelungen zu amtlichen Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften der vorliegenden Verordnung und zu anderen amtlichen Tätigkeiten der…
Um die korrekte Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, amtliche Kontrollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.