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Die Qualität der von den Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen erbrachten Dienstleistungen und die Art und Weise, in der die Verbände und Unternehmen Zuchttiere bewerten und klassifizieren, hat Auswirkungen auf die Qualität und Genauigkeit der Abstammungs- und Tierzuchtinformationen, die zu diesen Tieren gesammelt oder festgestellt wurden, und auf den Marktwert dieser Tiere. Deswegen sollten auf harmonisierten Unionskriterien beruhende Bestimmungen für die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen sowie für die Genehmigung ihrer Zuchtprogramme festgelegt werden. Diese Bestimmungen sollten auch deren Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abdecken, damit die von den Verbänden und Unternehmen aufgestellten Regeln nicht Diskrepanzen zwischen Zuchtprogrammen und damit technische Hemmnisse im Handel in der Union hervorrufen.
Als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen wird von der zuständigen Behörde anerkannt, wer die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU)…
Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen haben bei ihrer Tätigkeit die Bestimmungen ihrer…
In den vergangenen 20 Jahren musste die Kommission auf zahlreiche Beschwerden von Züchtern und Akteuren, die Zuchtprogramme durchführen, wegen der…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten außerdem ausreichende Befugnisse haben, um die in dieser Unionsverordnung enthaltenen Tierzucht- und…
Die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union und ihre Ausfuhr in Drittstaaten ist von zentraler Bedeutung für die Landwirtschaft der…
Da eine zuständige Behörde möglicherweise mehrere von einem von ihr selbst anerkannten Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführte Zuchtprogramme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.