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Die Union ist Vertragspartei des durch Beschluss 93/626/EWG des Rates gebilligten Übereinkommens über die biologische Vielfalt, dessen Ziele insbesondere die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und eine faire und ausgewogene Beteiligung an den aus der Nutzung der genetischen Ressourcen erwachsenden Vorteilen sind. In dem Übereinkommen sind die Hoheitsrechte der Vertragsparteien über ihre biologischen Ressourcen und ihre Verantwortung für die Erhaltung ihrer biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer biologischen Ressourcen festgelegt. Die Union ist zudem Vertragspartei des durch Beschluss 2014/283/EU des Rates gebilligten Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt. In dieser Verordnung sollte daher gegebenenfalls das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, und das Protokoll von Nagoya berücksichtigt werden, und diese Verordnung sollte unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten.
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Einhaltung der Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, das sich auf…
„Die Europäische Union erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere aufgrund seines Artikels 191, befugt ist,…
Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile…
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich dem Konsens der 193 Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (im Folgenden…
Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile…
Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (im Folgenden „Übereinkommen“), dessen Vertragspartei gemäß dem Beschluss 93/626/EWG des Rates die Union ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.