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In der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates ist geregelt, dass von der Kommission eine Warennomenklatur — nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ oder abgekürzt „KN“ genannt — eingeführt wird, die den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs, der Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft sowie anderer Unionspolitiken auf dem Gebiet der Wareneinfuhr oder -ausfuhr genügt. Aus Anhang I der vorgenannten Verordnung, der die KN-Codes enthält, ist ersichtlich, dass reinrassige Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden sowie Rindersamen von den Regelzollsätzen befreit sind. Für die betreffenden Tiere und das betreffende Zuchtmaterial sollten in diesem Fall entsprechende Tierzuchtbescheinigungen mitgeführt werden, die die Klassifizierung als reinrassige Zuchttiere oder als deren Zuchtmaterial belegen. Für reinrassige Zuchttiere sollte zudem ein Dokument mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, dass sie in ein Zuchtbuch eines Zuchtverbands eingetragen oder in ein Zuchtregister eines Zuchtunternehmens aufgenommen werden sollen.
Die Verordnung sollte für Zuchtrinder, -schweine, -schafe und -ziegen und Zuchtequiden und deren Zuchtmaterial gelten, wenn beabsichtigt ist, dass diese Tiere…
Von der Kommission wird eine Warennomenklatur — nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ oder abgekürzt „KN“ genannt — eingeführt, die den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) eingeführt, um den Anforderungen des Gemeinsamen Zolltarifs, der Statistik des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden eine Nomenklatur für Waren (nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ oder „KN“ genannt) und die vertragsmäßigen…
Die Verordnung verbietet es den Mitgliedstaaten oder den zuständigen Behörden nicht, festzulegen, dass für sich im Handel befindlichen Samen von reinrassigen…
Die betreffenden Erzeugnisse sollten auf Grundlage der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.