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Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung durch amtliche Kontrollen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Ziele dieser Verordnung unionsweit tatsächlich erreicht werden. Ein mangelhaftes Kontrollsystem in einem Mitgliedstaat könnte unter bestimmten Umständen das Erreichen dieser Ziele entscheidend behindern und dazu führen, dass schwerwiegende und weitverbreitete Verstöße gegen diese Vorschriften nicht geahndet werden. Die Kommission sollte daher in der Lage sein, auf wesentliche Mängel im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats zu reagieren, indem sie Maßnahmen trifft, die so lange anwendbar sind, bis der betroffene Mitgliedstaat die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreift. Derartige Maßnahmen umfassen das Verbot des Handels mit Zuchttieren oder deren Zuchtmaterial oder die Durchsetzung von besonderen Bedingungen für diesen Handel oder jedwede andere Maßnahme, die die Kommission für angemessen hält, um gegen diesen weitreichenden Verstoß vorzugehen.
spezielle Bedingungen für den Handel oder Verbot des Handels mit den von der Störung im System amtlicher Kontrollen betroffenen Zuchttieren oder deren…
Die Mitgliedstaaten legen ein System von Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu…
Die Überprüfung der Einhaltung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette durch amtliche Kontrollen ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Ziele…
Die unzulängliche Ahndung von Verstößen gegen die Tierschutzvorschriften fördert das Umgehen dieser Vorschriften und führt letztendlich zu…
Da sich das mit dieser Verordnung angestrebte Ziel — eine harmonisierte Vorgehensweise beim Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um — wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.