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Um die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB weiter zu stärken, sollte die Kommission den durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken bei allen Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeiten gemäß dem genannten Beschluss fallen, um seine Stellungnahme ersuchen.
Im allgemeinen Rahmen der Beziehungen zwischen dem ESS und dem ESZB spielt der durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzte Ausschuss für die…
Folgender Artikel wird eingefügt: Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen Zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit des durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates…
Zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit des durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und…
Zu allen Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des durch den Beschluss 2006/856/EG eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und…
Der in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 genannte Zahlungsbilanzausschuss hat die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse beraten…
Der Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung und Durchführung des mehrjährigen Arbeitsprogramms für die Währungs-, Finanz- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.