Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu allen Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des durch den Beschluss 2006/856/EG eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken fallen, holt die Kommission nach Artikel 2 des genannten Beschlusses die Stellungnahme dieses Ausschusses ein.
Die Kommission übermittelt dem durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 eingesetzten Ausschuss für das Bruttonationaleinkommen (im Folgenden „BNE-Ausschuss“) alle für die Ausführung des Auftrags des BNE-Ausschusses erforderlichen Informationen über die Durchführung dieser Verordnung.
Zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit des durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und…
Zu allen Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) fallen, holt die Kommission…
Der durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates vom 13. November 2006 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken…
Der Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung und Durchführung des mehrjährigen Arbeitsprogramms für die Währungs-, Finanz- und…
Im allgemeinen Rahmen der Beziehungen zwischen dem ESS und dem ESZB spielt der durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzte Ausschuss für die…
Zur Sicherung der bei der Erstellung von Statistiken zur Erfüllung ihrer jeweiligen Informationsbedürfnisse erforderiichen Kohärenz konsultiert die EZB die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.