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Der in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 genannte Zahlungsbilanzausschuss hat die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse beraten und unterstützt. Im Rahmen der Strategie für eine neue Struktur des Europäischen Statistischen Systems (ESS), mit der die Koordinierung und die Partnerschaft in Form einer klaren Pyramidenstruktur innerhalb des ESS verbessert werden sollen, sollte der mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) eine beratende Rolle einnehmen und die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen. Hierzu sollte die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 geändert werden, indem die Bezugnahmen auf den Zahlungsbilanzausschuss durch Bezugnahmen auf den AESS ersetzt werden.
Der mit dem Beschluss 72/279/EWG des Rates eingesetzte Ständige Agrarstatistische Ausschuss (SAS) berät die Kommission und unterstützt sie bei der Ausübung…
Um die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB weiter zu stärken, sollte die Kommission den durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzten…
Im allgemeinen Rahmen der Beziehungen zwischen dem ESS und dem ESZB spielt der durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzte Ausschuss für die…
Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser…
Die Kommission wird durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzt wurde, unterstützt.…
In ihrer Mitteilung vom 15. April 2011„Ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken“ hat die Kommission Maßnahmen zur Beseitigung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.