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Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 schreibt auch vor, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über eine angemessene Regelung für die aufsichtliche Überwachung von Warenhändlern erstellt. Außerdem verlangt die Verordnung, dass die Kommission am selben Tag einen Bericht über eine angemessene Regelung für die aufsichtliche Überwachung von Wertpapierfirmen im Allgemeinen ausarbeitet. Auf diese Berichte können gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge folgen.
Bis zum 3. März 2020 legt die Kommission nach Anhörung der ESMA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Funktionsweise von Artikel 26 vor,…
Spätestens bis 3. Januar 2020 legt die ESMA der Kommission einen Bericht über die Funktionsweise dieses Artikels vor. Dazu zählt auch eine Analyse seiner…
Bis zum 31. Dezember 2025 überprüft die Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor.…
Folgender Artikel wird eingefügt: Bericht und Überprüfung Spätestens am 1. Januar 2022 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht…
Folgender Artikel wird eingefügt: Berichterstattung über Überschreitungen und Aufsichtsbefugnisse zur Beschränkung von Ausschüttungen Die Kommission erstattet…
Überprüfung und Berichterstattung Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 2. September 2013 einen Bericht über die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.