Erwägungsgrund 69 32019L0944
Durch Entflechtungssysteme sollten die Interessenkonflikte zwischen Erzeugern, Versorgern und Übertragungsnetzbetreibern wirksam gelöst werden, um Anreize für die notwendigen Investitionen zu schaffen und Markteinsteigern durch einen transparenten und wirksamen Rechtsrahmen den Zugang zu sichern, und zugleich sollten den Regulierungsbehörden keine zu schwerfälligen Regulierungsvorschriften auferlegt werden.