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Die Maßnahmen sollten nach fünf Jahren auslaufen, es sei denn, eine Überprüfung spricht für ihre Aufrechterhaltung. In den Fällen, in denen ausreichende Beweise für veränderte Umstände vorgelegt werden, sollten Interimsüberprüfungen oder Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Erstattung von Ausgleichszöllen gerechtfertigt ist.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren evaluiert, um zu prüfen, ob die Ausgleichsmaßnahmen für die vorgenommenen Ausnahmeregelungen nach Art und…
Die Maßnahmen sollten nach fünf Jahren auslaufen, es sei denn, eine Überprüfung spricht für ihre Aufrechterhaltung. In den Fällen, in denen ausreichende Beweise…
Eine endgültige Ausgleichsmaßnahme tritt fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach dem Datum der letzten Überprüfung außer Kraft, die sowohl die…
Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Maßnahmen kann bei Bedarf ebenfalls von der Kommission von Amts wegen oder auf Antrag eines Mitgliedstaats oder,…
Sind die eingeführten Ausgleichszölle niedriger als die festgestellten anfechtbaren Subventionen, so kann eine Interimsüberprüfung eingeleitet werden, wenn die…
Die Kommission entscheidet, ob und inwieweit dem Antrag stattgegeben werden sollte; sie kann auch jederzeit beschließen, eine Interimsprüfung einzuleiten; die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.