Erwägungsgrund 20 32016R1036VERORDNUNG (EU) 2016/1036 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Das Antidumping-Übereinkommen 1994 enthält keine Bestimmungen über die Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, obgleich in einem gesonderten GATT-Ministerbeschluss…
Art. 9 32017R0355VERORDNUNG (EU) 2017/355 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2017 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits
Im Falle einer Praktik, die der Union Anlass geben könnte, die in Artikel 42 Absatz 2 des Abkommens vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, wird über die…
Art. 13 Abs. 1 32016R1036VERORDNUNG (EU) 2016/1036 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Die gemäß dieser Verordnung eingeführten Antidumpingzölle können auf die Einfuhren der gleichartigen Ware aus Drittländern, geringfügig verändert oder nicht,…
Erwägungsgrund 8 32015R0476VERORDNUNG (EU) 2015/476 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die möglichen Maßnahmen der Union aufgrund eines vom WTO-Streitbeilegungsgremium angenommenen Berichts über Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen (kodifizierte Fassung)
Die Durchführung der vorliegenden Verordnung erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Maßnahmen aufgrund eines vom SBG angenommenen Berichts über…
Erwägungsgrund 10 32015R0477VERORDNUNG (EU) 2015/477 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen (kodifizierte Fassung)
Die Kommission kann es für angemessen halten, Antidumping- und/oder Antisubventionsmaßnahmen zu ändern, auszusetzen oder aufzuheben oder eine vollständige oder…
Art. 10 32015R0940VERORDNUNG (EU) 2015/940 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Im Fall von Praktiken, die die Anwendung der in Artikel 23 Absatz 2 des Interimsabkommens und später Artikel 38 Absatz 2 des SAA vorgesehenen Maßnahmen durch…