Erwägungsgrund 11 32016R1036
Es ist notwendig, festzulegen, wer einen Antidumpingantrag stellen kann, inwieweit dieser von dem Wirtschaftszweig der Union unterstützt werden sollte und welche Informationen dieser Antrag zu dem Dumping, der Schädigung und dem ursächlichen Zusammenhang enthalten sollte. Außerdem sollten die Verfahren für die Ablehnung von Anträgen oder die Einleitung von Antidumpingverfahren festgelegt werden.