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Für den Erlass von vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen auf den Erlass endgültiger Maßnahmen auswirken. Das Beratungsverfahren sollte — angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen im Vergleich zu endgültigen Maßnahmen — auch für die Annahme von Verpflichtungen, die Einleitung bzw. Nichteinleitung von Überprüfungen beim Auslaufen von Maßnahmen, die Aussetzung von Maßnahmen, die Verlängerung der Aussetzung von Maßnahmen und die Wiederinkraftsetzung von Maßnahmen angewendet werden. Würde eine Verzögerung bei der Einführung von Maßnahmen zu einem schwer wiedergutzumachenden Schädigung führen, muss die Kommission die Möglichkeit haben, sofort anwendbare vorläufige Maßnahmen zu erlassen —
Für den Erlass von vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen auf den Erlass…
Für den Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen…
Für den Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen sollte das Beratungsverfahren zur Anwendung gelangen, da sich solche Maßnahmen und ihre…
Das Beratungsverfahren sollte für die Annahme von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Maßnahmen zur Anwendung gelangen, da sich diese Maßnahmen und ihre…
Für die Aussetzung der Beseitigung von Zöllen sollte angesichts der Art dieser Aussetzungen das Beratungsverfahren Anwendung finden. Angesichts der Auswirkungen…
Beim Erlass von Überwachungsmaßnahmen und vorläufigen Schutzmaßnahmen sollte angesichts der Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihrer sequenziellen Logik in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.