Erwägungsgrund 5 32016R1042
Die ursprüngliche, mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 festgesetzte mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis von 109000 Tonnen wurde am 31. März 2016 erreicht.
Die ursprüngliche, mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 festgesetzte mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis von 109000 Tonnen wurde am 31. März 2016 erreicht.