Erwägungsgrund 6 32016R1042
Damit sich im Sektor Milch und Milcherzeugnisse bei der derzeitigen problematischen Marktlage ein neues Gleichgewicht einstellen kann und das Vertrauen in die Wirksamkeit der Mechanismen der öffentlichen Intervention erhalten bleibt, wurden mit der Verordnung (EU) 2016/591 des Rates die mengenmäßigen Beschränkungen für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis für das Jahr 2016 verdoppelt.