Erwägungsgrund 9 32016R1042
Wird vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, sollten etwaige im Rahmen dieses Verfahrens angekaufte Mengen bei der Festsetzung der verfügbaren Mengen für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis im Jahr 2016 nicht berücksichtigt werden.