Erwägungsgrund 2 32016R1120
Darüber hinaus wies der SCCS in einer weiteren Stellungnahme vom 23. September 2014 zur Klärung der Bedeutung des Begriffs „sprühbare Anwendungen/Produkte“ für die Nanoformen von schwarzem Kohlenstoff CI 77266, Titandioxid und Zinkoxid darauf hin, dass seine Stellungnahme zu schwarzem Kohlenstoff (Nanoform) nicht für Anwendungen gilt, die zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Nanopartikeln von schwarzem Kohlestoff durch Inhalation führen könnten.