Erwägungsgrund 3 32016R1120
Die Schlussfolgerungen des SCCS beziehen sich auf schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) mit festgelegtem Reinheits- und Verunreinigungsprofil. Darüber hinaus sind die für schwarzen Kohlenstoff in anderer als Nanoform festgelegten Reinheitskriterien nicht mehr aktuell und sollten gestrichen werden, da die Richtlinie 95/45/EG der Kommission durch die Richtlinie 2008/128/EG der Kommission aufgehoben wurde. Diese Kriterien sollten durch die für schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) geltenden Kriterien ersetzt werden.