Erwägungsgrund 2 32016R1143
Nach einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) vom 22. Juli 2013, die am 22. April 2014 überarbeitet wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Verwendung von Titandioxid (Nano) als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln mit den in der Stellungnahme angegebenen Merkmalen in einer Konzentration von bis zu 25 % nach Auftragen auf gesunde, intakte oder sonnenverbrannte Haut kein Risiko schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit darstellt. Zudem ist der SCCS der Ansicht, dass die Verwendung von Titandioxid (Nano) in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln für Verbraucher kein wesentliches Risiko darstellt, da keine systemische Exposition besteht.