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In seinem wissenschaftlichen Gutachten vom 5. Dezember 2013 schlägt der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA vor, den Stoff Blei als reproduktionstoxisch (Kategorie 1A) einzustufen. Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Bioverfügbarkeit von Blei in massiver Form muss jedoch zwischen der massiven Form (Partikelgröße von 1 mm oder mehr) und der Pulverform (Partikelgröße von weniger als 1 mm) differenziert werden. Deswegen empfiehlt es sich, für die Pulverform einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert von ≥ 0,03 % und für die massive Form einen allgemeinen Konzentrationsgrenzwert von ≥ 0,3 % festzusetzen.
Bisphenol A ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. In Ermangelung besonderer Anforderungen darf…
Formamid ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 der…
Grundlage für diese Grenzwerte bilden die Empfehlungen des niederländischen Instituts für Volksgesundheit und Umwelt (im Folgenden „RIVM“) aus einem im Jahr…
Unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen bei der Methodik der Berechnung sicherer Grenzwerte für chemische Elemente in Spielzeug im…
Der im Rahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung stimmte der Auffassung der EFSA zu, dass BMDL01…
Da Kinder auch über andere Quellen als Spielzeug in Kontakt mit Blei kommen, sollte nur ein bestimmter Prozentsatz des toxikologischen Referenzwerts auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.