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Diese Verordnung bezweckt keine Änderung des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten in Bezug auf Geburt, die Feststellung der Tatsache, dass eine Person am Leben ist, Tod, Name, Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), Scheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder Ungültigerklärung der Ehe, eingetragene Partnerschaft (einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft), Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft, Trennung ohne Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft, Abstammung, Adoption, Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, Staatsangehörigkeit, Vorstrafenfreiheit oder die öffentlichen Urkunden, deren Vorlage ein Mitgliedstaat von einer Person verlangen kann, die ihr aktives oder passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament oder bei den Kommunalwahlen ausüben möchte und die die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats besitzt. Ferner sollte diese Verordnung die in einem Mitgliedstaat erfolgende Anerkennung der rechtlichen Wirkung des Inhalts einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten öffentlichen Urkunde nicht berühren.
Diese Verordnung gilt auch für öffentliche Urkunden, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem…
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Aushandlung, dem Abschluss, dem Beitritt zu, der Änderung oder der Anwendung internationaler…
Diese Verordnung sollte öffentliche Urkunden erfassen, die von den Behörden eines Mitgliedstaats nach Maßgabe dessen nationalen Rechts ausgestellt wurden und…
Öffentliche Urkunden, die von Behörden von Drittländern ausgestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Ferner berühren…
Durch diese Verordnung sollten die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet werden, öffentliche Urkunden auszustellen, die in ihrem nationalen Recht nicht…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung sollte Personen nicht daran hindern, weiterhin andere zwischen den Mitgliedstaaten geltende Systeme der Befreiung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.