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Sonstige Förmlichkeiten, insbesondere das Erfordernis, in jedem Fall beglaubigte Kopien und Übersetzungen öffentlicher Urkunden vorzulegen, sollten ebenfalls vereinfacht werden, um den Verkehr öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu erleichtern.
Darf in einem Mitgliedstaat eine beglaubigte Kopie einer öffentlichen Urkunde vorgelegt werden, so nehmen die Behörden dieses Mitgliedstaats eine in einem…
sonstige Förmlichkeiten das Erfordernis, beglaubigte Kopien und Übersetzungen öffentlicher Urkunden vorzulegen;
die öffentliche Urkunde in der Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem sie vorgelegt wird, oder, falls es in dem betreffenden Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen…
Gemäß dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und in dem Bestreben, den freien Personenverkehr innerhalb der Union zu fördern, sollte diese Verordnung eine…
Um die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten — zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Europäische Justizportal — der…
Es sollten geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Urkundenbetrug und der Fälschung öffentlicher Urkunden und beglaubigter Kopien dieser Urkunden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.