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Von einer Person, die eine öffentliche Urkunde vorlegt, der ein mehrsprachiges Formular beigefügt wurde, sollte nicht verlangt werden, eine Übersetzung dieser öffentlichen Urkunde vorzulegen. Jedoch sollte die Behörde, der die öffentliche Urkunde vorgelegt wird, letztlich darüber entscheiden, ob die in dem mehrsprachigen Formular enthaltenen Informationen für die Zwecke der Bearbeitung dieser öffentlichen Urkunde ausreichend sind.
der Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem die öffentliche Urkunde, der das mehrsprachige Formular beigefügt wird, vorzulegen ist, oder, falls es in dem…
Die Behörde, der eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, kann ausnahmsweise verlangen, dass die Person, die diese mit einem mehrsprachigen Formular versehene…
Beim Erstellen eines mehrsprachigen Formulars, das einer bestimmten öffentlichen Urkunde beizufügen ist, sollte die dieses Formular ausstellende Behörde in der…
Die mit dieser Verordnung erstellten mehrsprachigen Formulare sollten den Inhalt der öffentlichen Urkunden, denen sie beigefügt werden, widerspiegeln und somit…
Die mehrsprachigen Formulare sollten den Personen, die Anspruch auf Ausstellung der öffentlichen Urkunden — denen die mehrsprachigen Formulare beizufügen sind —…
Diese Verordnung sollte auch die elektronischen Fassungen öffentlicher Urkunden und für den elektronischen Austausch geeignete mehrsprachige Formulare erfassen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.