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Um einen raschen und sicheren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten und die Amtshilfe zu erleichtern, sollte diese Verordnung einen wirksamen Mechanismus für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den von den Mitgliedstaaten benannten Behörden vorsehen. Der Einsatz dieses Mechanismus für die Verwaltungszusammenarbeit sollte das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten im Binnenmarkt stärken und auf der Grundlage des mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Binnenmarkt-Informationssystems („IMI“) erfolgen.
Für die Zwecke der Artikel 14 und 16 sowie des Artikels 22 Absätze 1 und 2 der vorliegenden Verordnung wird das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012…
Die vorliegende Verordnung sollte auch die Überprüfung der von den Nutzern elektronisch vorgelegten Nachweise ermöglichen, wenn die ausstellende zuständige…
Die zuständige Behörde nutzt zur Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 Einrichtungen und Hilfsmittel der Kommission. Ein Informationsaustausch erfolgt elektronisch,…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten über das IMI miteinander kommunizieren und ihre Funktionen wahrnehmen.…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten auf vorhandene IMI-Funktionen zurückgreifen können, darunter ein mehrsprachiges Kommunikationssystem sowie…
Daher sollte die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 dahin gehend geändert werden, dass einige Bestimmungen der vorliegenden Verordnung der im Anhang der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.