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Erforderlichenfalls können der IMI-Koordinator oder die jeweiligen Zentralbehörden bei der Suche nach einer Lösung für die Probleme, mit denen die Behörden der Mitgliedstaaten möglicherweise bei der Nutzung des IMI konfrontiert sind, Hilfe leisten; das gilt auch für die Fälle, in denen keine Antwort auf ein Auskunftsersuchen eingeht oder keine Vereinbarung über die Verlängerung der Beantwortungsfrist erzielt werden kann.
Die Mitgliedstaaten nutzen das IMI, um alle späteren Änderungen der in Absatz 1 genannten Information mitzuteilen.
Die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten sollten bei Auskunftsersuchen Hilfestellung leisten und insbesondere die Ersuchen entgegennehmen, übermitteln und…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten über das IMI miteinander kommunizieren und ihre Funktionen wahrnehmen.…
Die vorliegende Verordnung sollte auch die Überprüfung der von den Nutzern elektronisch vorgelegten Nachweise ermöglichen, wenn die ausstellende zuständige…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten auf vorhandene IMI-Funktionen zurückgreifen können, darunter ein mehrsprachiges Kommunikationssystem sowie…
Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats, in dem eine öffentliche Urkunde oder eine beglaubigte Kopie dieser Urkunde vorgelegt wird, berechtigte Zweifel an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.