Erwägungsgrund 7 32012R1024
Im Einklang mit dem Grundsatz des „eingebauten Datenschutzes“ wurde das IMI entsprechend den Anforderungen der Datenschutzvorschriften entwickelt und ist daher von Beginn an datenschutzfreundlich ausgelegt, insbesondere aufgrund der vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu den im Rahmen des IMI ausgetauschten personenbezogenen Daten. Somit bietet das IMI ein deutlich höheres Schutz- und Sicherheitsniveau als andere Verfahren des Informationsaustauschs wie Briefpost, Telefon, Fax oder E-Mail.