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Ferner sollten die Mitgliedstaaten in Bereichen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen wie formelle Beweiskraft öffentlicher Urkunden, mehrsprachige Formulare mit Rechtswirkung, Befreiung von der Legalisation derartiger Formulare und Befreiung von der Legalisation öffentlicher Urkunden in anderen als den von dieser Verordnung erfassten Bereichen, zwischen zweien oder mehreren von ihnen bestehende Vereinbarungen beibehalten oder entsprechende neue Vereinbarungen schließen können. Die Mitgliedstaaten sollten auch bestehende Vereinbarungen beibehalten oder entsprechende neue Vereinbarungen schließen können, um den unter diese Verordnung fallenden Verkehr öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu vereinfachen.
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Aushandlung, dem Abschluss, dem Beitritt zu, der Änderung oder der Anwendung internationaler…
Öffentliche Urkunden, die von Behörden von Drittländern ausgestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Ferner berühren…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung sollte Personen nicht daran hindern, weiterhin andere zwischen den Mitgliedstaaten geltende Systeme der Befreiung…
Die mit dieser Verordnung erstellten mehrsprachigen Formulare sollten den Inhalt der öffentlichen Urkunden, denen sie beigefügt werden, widerspiegeln und somit…
Diese Verordnung sollte auch die elektronischen Fassungen öffentlicher Urkunden und für den elektronischen Austausch geeignete mehrsprachige Formulare erfassen.…
Die Unionsbürger sollten von den vereinfachten Anforderungen an die in einem Mitgliedstaat erfolgende Vorlage von öffentlichen Urkunden, die in einem anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.