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Das Nebeneinanderbestehen der in dieser Verordnung vorgesehenen Regelung und anderen zwischen den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen sollte gewahrt bleiben. Was das Apostilleübereinkommen anbelangt, so sollte es für die Behörden der Mitgliedstaaten zwar nicht möglich sein, eine Apostille zu verlangen, wenn eine Person ihnen eine in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunde, die unter diese Verordnung fällt, vorlegt, doch sollte diese Verordnung die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, eine Apostille anzubringen, wenn sich eine Person dafür entscheidet, das zu beantragen. Zudem sollte diese Verordnung Personen nicht daran hindern, weiterhin in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat angebrachte Apostille zu verwenden. Dementsprechend könnte das Apostilleübereinkommen auf Antrag einer Person in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor herangezogen werden. Beantragt eine Person die Anbringung einer Apostille auf einer öffentlichen Urkunde, die unter diese Verordnung fällt, so sollten die nationalen Ausstellungsbehörden diese Person mithilfe geeigneter Mittel darüber unterrichten, dass nach der in dieser Verordnung vorgesehenen Regelung eine Apostille nicht länger erforderlich ist, wenn diese Person die Urkunde in einem anderen Mitgliedstaat vorzulegen beabsichtigt. Auf jeden Fall sollten die Mitgliedstaaten diese Information mit allen angemessenen Mitteln zugänglich machen.
Diese Verordnung sieht bei bestimmten, von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellten öffentlichen Urkunden, die den Behörden eines anderen Mitgliedstaats…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung sollte Personen nicht daran hindern, weiterhin andere zwischen den Mitgliedstaaten geltende Systeme der Befreiung…
Öffentliche Urkunden, die von Behörden von Drittländern ausgestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Ferner berühren…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten einander gegenseitigen Beistand leisten, um die Anwendung dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung…
Die Unionsbürger sollten von den vereinfachten Anforderungen an die in einem Mitgliedstaat erfolgende Vorlage von öffentlichen Urkunden, die in einem anderen…
Ferner sollten die Mitgliedstaaten in Bereichen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen wie formelle Beweiskraft öffentlicher Urkunden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.