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Die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung sollte Personen nicht daran hindern, weiterhin andere zwischen den Mitgliedstaaten geltende Systeme der Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation oder einer ähnlichen Förmlichkeit zu nutzen, wenn sie das wünschen. Diese Verordnung sollte insbesondere als eigenständiges und autonomes Instrument gegenüber dem Apostilleübereinkommen betrachtet werden.
Diese Verordnung sieht bei bestimmten, von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellten öffentlichen Urkunden, die den Behörden eines anderen Mitgliedstaats…
Öffentliche Urkunden, die von Behörden von Drittländern ausgestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Ferner berühren…
Das Nebeneinanderbestehen der in dieser Verordnung vorgesehenen Regelung und anderen zwischen den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen sollte gewahrt bleiben.…
Ferner sollten die Mitgliedstaaten in Bereichen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen wie formelle Beweiskraft öffentlicher Urkunden,…
Um die Freizügigkeit der Unionsbürger zu fördern, sollten die unter diese Verordnung fallenden öffentlichen Urkunden und beglaubigten Kopien dieser Urkunden von…
Gemäß dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und in dem Bestreben, den freien Personenverkehr innerhalb der Union zu fördern, sollte diese Verordnung eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.