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Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung sieht vor, dass das Gericht, das sich seit dem 25. Dezember 2015 aus 40 Mitgliedern zusammensetzt, ab dem 1. September 2016 aus 47 Mitgliedern und ab dem 1. September 2019 aus zwei Mitgliedern je Mitgliedstaat bestehen wird.
Bis zum 26. Dezember 2020 erstellt der Gerichtshof unter Rückgriff auf einen externen Berater einen Bericht für das Europäische Parlament, den Rat und die…
Die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union wird wie folgt erhöht: — mit Wirkung vom 1. Juli 2013 auf neun; — mit Wirkung vom 7. Oktober…
Wie in Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 angegeben, sollte gleichzeitig mit der Erhöhung der Zahl der Richter des Gerichts um sieben am 1.…
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 besteht der Ausschuss aus sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und…
Die Amtszeit von zwei Richtern am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „Gericht für den öffentlichen Dienst“) endete mit…
Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht vor, dass der Ausschuss aus sechs Mitgliedern besteht, wobei das Europäische Parlament, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.