Erwägungsgrund 1 32013D0336
Nach Artikel 252 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Antrag des Gerichtshofs einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.
Nach Artikel 252 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Antrag des Gerichtshofs einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.