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Im Interesse der Rechtsklarheit und einer einheitlichen Anwendung der gemeinsamen Vorschriften in der gesamten Union sollte festgelegt werden, dass die Vorschriften zu bestimmten Daten, nämlich entweder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder zu einem späteren Zeitpunkt, anwendbar werden. Um rechtliche Bedenken und Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollte der Rechtsakt Übergangsmaßnahmen und -aufgaben vorsehen, die alle Mitgliedstaaten angemessen durchführen müssen. Die in einigen Durchführungsverordnungen der Kommission im Bereich der Flugsicherheit vorgesehene Möglichkeit, Ausnahmeregelungen anzuwenden, sollte auf angemessen begründete Fälle beschränkt werden, in denen diese Anwendung absolut notwendig ist, wobei ein transparentes und berechenbares System angewandt werden sollte. Es ist daher erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zu ändern.
Die Erfahrung mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 hat gezeigt, dass einige ihrer Bestimmungen geändert werden sollten, um eine einheitliche…
In Erwägungsgrund 12 der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 wird darauf verwiesen, dass technologische oder regulatorische Entwicklungen in der EU oder auf…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission wird die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 geändert, um darin Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb…
Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 der Kommission haben gezeigt, dass Klärungsbedarf hinsichtlich der Verpflichtung zur…
Diese Maßnahme fällt in den Geltungsbereich des Vertrags und daher bedarf es für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union, insbesondere um ihre…
Die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sollten daher geändert werden, um diejenigen Abweichungen aufzunehmen, die sich eindeutig auf die Festlegung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.