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Im Mai 2015 änderte die Weltversammlung der OIE-Delegierten das BSE-Kapitel des OIE-Gesundheitskodex für Landtiere dahin gehend, dass in Artikel 11.4.1 folgender Satz eingefügt wurde: „Für die Zwecke der Anerkennung des amtlichen BSE-Risikostatus schließt der Begriff“ BSE „die“ atypische BSE „aus, bei der von einem spontanen Auftreten in äußerst geringem Umfang in allen Rinderpopulationen ausgegangen wird“ . Atypische BSE sollte daher aus der Definition von „BSE“ für die Zwecke des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ausgeschlossen werden.
Aufgrund des soliden Überwachungssystems in der EU beziehen sich die von der EFSA untersuchten Daten hauptsächlich auf Europa. Eine Überarbeitung des Kapitels…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Feststellung des Status der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) von…
In Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Analysemethoden für die TSE-Testung bei Rindern, Schafen und Ziegen festgelegt. Laut dem gemeinsamen…
Auf seiner Generalversammlung im Mai 2003 änderte das Internationale Tierseuchenamt das BSE-Kapitel des Tiergesundheitskodex und modifizierte die Kriterien für…
Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird der BSE-Status eines Mitgliedstaats, eines Drittlands oder eines ihrer Gebiete durch Einstufung in drei…
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) empfiehlt nur für spezifizierte Risikomaterialien, die von Rindern aus Ländern mit einem kontrollierten oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.