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Des Weiteren zählt entsprechend der durch die Verordnung (EU) 2015/1162 vorgenommenen Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die Wirbelsäule nur bei einer Minderheit der Rinder in der Union zu den spezifizierten Risikomaterialien. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Lage in der Union und der Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu verringern, sollte die in Anhang V Nummer 11.3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 genannte Anforderung, eine Kennzeichnung auf dem Etikett der Schlachtkörper bezüglich der Entfernung der Wirbelsäule vorzunehmen, wie folgt geändert werden: Während bislang auf dem Etikett der Schlachtkörper oder Schlachtkörperteile von Rindern, die Wirbelsäule enthalten und bei denen deren Entfernung nicht erforderlich ist, ein blauer Streifen anzubringen ist, sollte nach einer Übergangsfrist auf dem Etikett der Schlachtkörper oder Schlachtkörperteile von Rindern, die Wirbelsäule enthalten und bei denen deren Entfernung erforderlich ist, ein roter Streifen angebracht werden.
Spezifizierte Risikomaterialien sind gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zu entfernen und zu beseitigen. Ihre…
Dieselbe Änderung der Anforderung, auf dem Etikett einen blauen Streifen anzubringen, wenn die Entfernung der Wirbelsäule nicht erforderlich ist, dahin gehend,…
Die Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang III Kapitel A Abschnitt I wird Nummer 4 durch folgenden Wortlaut…
Die besonderen Anforderungen in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 bezüglich der Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei Rindern, die aus…
Anhang XI wird wie folgt geändert: 1. In Anhang XI Teil A erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. a) Folgende Gewebe gelten als spezifizierte…
Entsprechend der durch die Verordnung (EU) 2015/1162 vorgenommenen Änderung der in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 genannten besonderen Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.