Erwägungsgrund 10 32016R0143
Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 wurde mit der Richtlinie 2008/113/EG der Kommission in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und gilt als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. Die natürliche Exposition gegenüber Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 ist weit höher als die mit der Anwendung dieses Stoffes als Pflanzenschutzmittel zusammenhängende Exposition. Die Behörde ist zu dem Schluss gelangt, dass Verticillium albo-atrum Isolat WCS850 nicht bekanntermaßen krankheitserregend für den Menschen ist und dass während des Herstellungsprozesses keine signifikanten Toxine oder sekundären Metaboliten entstehen. Daher sollte der Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden.