Erwägungsgrund 11 32016R0143
Der Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens subsp. plantarum Stamm D747 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1316/2014 der Kommission genehmigt. Die Behörde ist zu dem Schluss gelangt, dass in Bezug auf das Risiko der Aufnahme durch die Verbraucher mit der Nahrung einige Angaben fehlten und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Dem Überprüfungsbericht für den Stoff zufolge ist dieser für den Menschen nicht krankheitserregend, und es ist nicht zu erwarten, dass er für die menschliche Gesundheit relevante Toxine produziert. Daher sollte der Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden.