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Technische Innovationen in Bezug auf das Emissionsverhalten von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sollten auf keinen Fall durch Anforderungen beeinträchtigt werden, die in den derzeit bestehenden Verwaltungsverfahren zur Typgenehmigung nicht vorgeschrieben sind. Es ist daher erforderlich, bestimmte Ausnahmen und Regelungen für Motoren, bei denen neue Techniken oder neue Konzepte zur Anwendung kommen, zuzulassen.
Motoren, die unter die in dieser Verordnung festgelegten neuen Vorschriften über Emissionsgrenzwerte und EU-Typgenehmigungsverfahren fallen und diesen…
Das Inverkehrbringen von Motoren, die bereits in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaute Motoren ersetzen sollen und die…
Die Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren müssen hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) an den…
Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung sowie zur Verminderung der Belastung der Motorenhersteller und der Hersteller…
Um den weiteren technischen Fortschritt und die jüngsten Erkenntnisse in den Bereichen Forschung und Innovation zu berücksichtigen, sollte das weitere Potenzial…
Um die durch Hersteller durchgeführten praktischen Erprobungen, die Teil des Motorentwicklungsverfahrens sind, zu ermöglichen, sollte in dieser Phase das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.