Erwägungsgrund 30 32025R0014
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Dementsprechend sollte diese Verordnung im Hinblick auf diese Rechte und Grundsätze ausgelegt und angewandt werden, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das das Recht auf Achtung der Wohnung gemäß Artikel 7 der Charta umfasst.