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Originalgerätehersteller mit einer stückzahlmäßig begrenzten Jahresproduktion stehen vor beträchtlichen Herausforderungen, wenn sie ihre Produktlinie innerhalb des Standard-Übergangszeitraums neu konzipieren müssen. Diese Hersteller sind normalerweise kleine und mittlere Unternehmen („KMU“), die eine begrenzte Konstruktionskapazität haben und Informationen über Motoren zukünftiger Stufen oft später als andere Originalgerätehersteller erhalten. Das ist insbesondere bei Herstellern von Maschinen für die Landwirtschaft mit einer stückzahlmäßig begrenzten Jahresproduktion der Fall, für die der Übergang zu Emissionsgrenzwerten der Stufe V eine ernste strukturelle Herausforderung darstellen würde. Es ist daher notwendig, besondere Regelungen für solche Fälle festzulegen.
Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung sowie zur Verminderung der Belastung der Motorenhersteller und der Hersteller…
Im Interesse von Klarheit, Berechenbarkeit, logischer Kohärenz und Vereinfachung und zur Verminderung der Belastung der Fahrzeughersteller sollte diese…
Beim Inverkehrbringen gemäß Artikel 58 Absatz 5 von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, in die ein Übergangsmotor eingebaut…
Die in dieser Verordnung festgelegten speziellen Grenzwerte, Prüfverfahren und Anforderungen für Schadstoffemissionen sollten auch für Motoren für land- und…
Damit kleine und mittelgroße Hersteller von Außenbord-Antriebsmotoren mit Fremdzündung mit einer Leistung von höchstens 15 kW diese Richtlinie leichter anwenden…
Um logistischen Einschränkungen Rechnung zu tragen und einen bedarfsorientierten Fertigungsablauf zu ermöglichen sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.